AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Kursteilnehmerinnen/-teilnehmer und Mieterkreis

Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesurf-,Windsurf-, SUP-, Surf und Segelsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kitesurf-, Windsurf-, SUP-, Surf und Segelkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

2. Anmeldung/ Rücktritt vom Vertrag

  • a) Die Anmeldung zu einem Kitesurf-, Windsurf-, SUP-, Surf und Segelkurs bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen). Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
  • b) Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt später als 7 Tage vor Kursbeginn werden 30% desjeweiligen Kurspreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/-mieter gestellt wird.
  • c) Curlys Surfschule behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Kursausschreibung nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind,Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Kitesurf-, Windsurf-, SUP-, Surf und Segelmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  • d) Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

3. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.

4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen

Den Anweisungen des Ausbilders/Vercharterers ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.

5. Sorgfaltspflicht

  • a) Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Windsurf-, SUP-, Surf und Segelmaterial wird durch regelmäßige Inspektionensichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Kitesurf-, Windsurf-, SUP-, Surf und Segelmaterial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
  • b) Falls die Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Windsurf-, SUP-. Surf und Segelmaterial durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.

6. Haftung

  • a) Curlys Surfschule haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Windsurf-, SUP-, Surf und Segelmaterial.
  • b) Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen.
  • c) Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Kitesurf-, Windsurf-, SUP-, Surf und Segelmaterial sorgfältig zu behandeln und zu führen.
  • d) Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an Kitesurf-, Windsurf-, SUP- und, Surf Segelmaterial haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich.e) Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

7. Zusätzliche Vermietungsbedingungen

  • a) Curlys Surfschule als Vermieter ist berechtigt, die Übergabe der Kitesurf-, Windsurf-, SUP- und Segelausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (VDWS oder IKO Lizenz) verfügt.
  • b) Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kitesurf-, Windsurf-, SUP-, Surf und Segelmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktrittvom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
  • c) Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.
  • d) Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften derMieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.

8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteienverpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zuersetzen.